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Unternehmensbewertung

Insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Fällen der Unternehmer-Nachfolge ist der Wunsch nach einer Bewertung des zur Übergabe anstehenden Unternehmens deutlich gestiegen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen.

Aber auf die eindeutige Frage " Was ist mein Unternehmen wert?" wird es keine ebenso eindeutige Antwort in Heller und Pfennig (bzw. in Euro und Cent) geben. Denn: Den objektiven und richtigen Kaufpreis für ein Unternehmen gibt es nicht. Dennoch hilft die Bewertung, eine Orientierung zu geben und grobe Fehleinschätzungen über den Unternehmenswert zu verhindern.

Wer sein Unternehmen verkaufen möchte, sollte sich frühzeitig um eine Bewertung bemühen und das Ergebnis ggf. durch wertsteigernde Maßnahmen ergänzen. Dann ist es möglich, aus einer gestärkten Position heraus zu verkaufen. Der Verkauf aus einer Zwangslage heraus (schlechte Ertragslage, Krankheit oder Tod des Unternehmers) wird den Kaufpreis deutlich reduzieren.

Der Verkäufer hat oft wesentlich höhere Kaufpreisvorstellung als der Käufer, da er in dem Unternehmen sein Lebenswerk sieht, das er mit hohem persönlichen Einsatz und Verzicht aufgebaut hat. Dies möchte er im Kaufpreis berücksichtigt sehen.

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Für den Käufer dagegen spielen diese Überlegungen kaum eine Rolle, da er diese ideelen Werte zu Recht nicht mit bezahlen möchte. Zum anderen wird er Schwachstellen im Unternehmen suchen und auch finden und diese zur Preisminderung nutzen.

Daher ist regelmäßig erstes Ziel einer Unternehmensbewertung, einen gerechten Kaufpreis für das Unternehmen bzw. seine Anteile zu finden und sodann abzustimmen, ob dieser Kaufpreis und der daraus resultierende Kapitaldienst aus den künftigen Unternehmenserträgen erwirtschaftet werden kann.

Von sogenannten "Praktiker-Methoden", die den Kaufpreis als Prozentsatz vom Umsatz errechnen, ist aber dringend abzuraten. Das kann allenfalls als ein erster Anhaltspunkt herangezogen werden.

Die Bewertungsverfahren

Die bekanntesten Verfahren der Unternehmensbewertung lassen sich mit folgender Übersicht darstellen

Substanzwertverfahren
Liquidationswertverfahren
Ertragswertverfahren

Mittelwertverfahren
Verfahren nach der Kapitaldienstgrenze

Wir legen bei den Unternehmensbewertungen hauptsächlich das Ertragswert-verfahren (bzw. das Mittelwertverfahren) oder die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) zugrunde. Diese Verfahren haben ihren Niederschlag in den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere im Standard IDW, S.1, gefunden und sind in der Rechtsprechung anerkannt.

Grundlage der Bewertungen sind detaillierte Planungsrechnungen, die eine realitätsnahe und fundierte Prognose des künftigen Geschäftsverlaufs des Bewertungsobjekts widerspiegeln sollen (auch wird unterschieden nach Kapital-/Personengesellschaften, Freiberuflerbüros und ebenfalls nach Unternehmen in der Krise). Die Unternehmensplanungen werden von uns auf ihre Plausibilität geprüft und in ein Softwaremodul übernommen. Zusätzliche vergangenheits- und stichtagsbezogene Informationen dienen dabei als Grundlage für die Einschätzung künftiger Entwicklungen oder für Plausibilitätsbeurteilungen.
Man kann sicherlich nicht pauschal sagen, welches Verfahren für die jeweilige Unternehmung die richtige Überlegung ist. Das muss durch Prüfung der Bücher der letzten Jahre, durch Augenschein, aber auch durch Kenntniss der jeweiligen Gegebenheiten und (finanziellen) Möglichkeiten in Erfahrung gebracht werden (dazu finden Sie auch zusätzliche Hinweise unter Unternehmensnachfolge).