Unternehmensbewertung
Insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Fällen der Unternehmer-Nachfolge ist der Wunsch nach einer Bewertung des zur Übergabe anstehenden Unternehmens deutlich gestiegen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen.
Aber auf die eindeutige Frage " Was ist mein Unternehmen wert?" wird es keine ebenso eindeutige Antwort in Heller und Pfennig (bzw. in Euro und Cent) geben. Denn: Den objektiven und richtigen Kaufpreis für ein Unternehmen gibt es nicht. Dennoch hilft die Bewertung, eine Orientierung zu geben und grobe Fehleinschätzungen über den Unternehmenswert zu verhindern.
Wer sein Unternehmen verkaufen möchte, sollte sich frühzeitig um eine Bewertung bemühen und das Ergebnis ggf. durch wertsteigernde Maßnahmen ergänzen. Dann ist es möglich, aus einer gestärkten Position heraus zu verkaufen. Der Verkauf aus einer Zwangslage heraus (schlechte Ertragslage, Krankheit oder Tod des Unternehmers) wird den Kaufpreis deutlich reduzieren.
Der Verkäufer hat oft wesentlich höhere Kaufpreisvorstellung als der Käufer, da er in dem Unternehmen sein Lebenswerk sieht, das er mit hohem persönlichen Einsatz und Verzicht aufgebaut hat. Dies möchte er im Kaufpreis berücksichtigt sehen.
Für den Käufer dagegen spielen diese Überlegungen kaum
eine Rolle, da er diese ideelen Werte zu Recht nicht mit bezahlen möchte.
Zum anderen wird er Schwachstellen im Unternehmen suchen und auch finden
und diese zur Preisminderung nutzen.
Daher ist regelmäßig erstes Ziel einer
Unternehmensbewertung, einen gerechten Kaufpreis für das Unternehmen
bzw. seine Anteile zu finden und sodann abzustimmen, ob dieser Kaufpreis
und der daraus resultierende Kapitaldienst aus den künftigen Unternehmenserträgen
erwirtschaftet werden kann.
Von sogenannten "Praktiker-Methoden",
die den Kaufpreis als Prozentsatz vom Umsatz errechnen, ist aber dringend
abzuraten. Das kann allenfalls als ein erster Anhaltspunkt herangezogen
werden.
Die Bewertungsverfahren
Die bekanntesten Verfahren der Unternehmensbewertung lassen sich mit folgender Übersicht darstellen
Substanzwertverfahren
Liquidationswertverfahren
Ertragswertverfahren
Mittelwertverfahren
Verfahren nach der Kapitaldienstgrenze
Wir legen bei den Unternehmensbewertungen hauptsächlich das Ertragswert-verfahren
(bzw. das Mittelwertverfahren) oder die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) zugrunde.
Diese Verfahren haben ihren Niederschlag in den Verlautbarungen des Instituts
der Wirtschaftsprüfer,
insbesondere im Standard IDW, S.1, gefunden und sind in der Rechtsprechung
anerkannt.
Grundlage der Bewertungen sind detaillierte Planungsrechnungen, die eine
realitätsnahe
und fundierte Prognose des künftigen Geschäftsverlaufs des Bewertungsobjekts
widerspiegeln sollen (auch wird unterschieden nach Kapital-/Personengesellschaften,
Freiberuflerbüros und ebenfalls nach Unternehmen in der Krise). Die Unternehmensplanungen
werden von uns auf ihre Plausibilität
geprüft und in ein Softwaremodul übernommen. Zusätzliche
vergangenheits- und stichtagsbezogene Informationen dienen dabei als Grundlage
für die Einschätzung künftiger Entwicklungen oder für Plausibilitätsbeurteilungen.
Man kann sicherlich nicht pauschal sagen, welches Verfahren für
die jeweilige Unternehmung die richtige Überlegung ist. Das muss
durch Prüfung
der Bücher der letzten Jahre, durch Augenschein, aber auch durch
Kenntniss der jeweiligen Gegebenheiten und (finanziellen) Möglichkeiten
in Erfahrung gebracht werden (dazu finden Sie auch zusätzliche Hinweise
unter Unternehmensnachfolge).
