Honorarliste
Eine immer noch aktuelle Meldung zum Thema der Berater-Honorare von

News & Tipps 12.04.2006 lautete seinerzeit:
1.500 Euro für einen Beratertag - Die Honorare für Beratungsleistungen sind im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um vier Prozent gestiegen, meldet der BDU.
Dabei variiert die Höhe der Tageshonorare unter anderem je nach Qualifikation, Know-how oder Problemlösungskompetenz zwischen 600 Euro und 5.000 Euro. Für ein in der Consultingbranche übliches Tageshonorar fakturiert ein Einzelberater mit längerer Berufserfahrung im Schnitt 1.405 Euro. Ein Berater im Senior-Status bei einer großen Beratungsgesellschaft wird in den Projekten mit einem Tageshonorar von 1.850 Euro angesetzt. Diese Ergebnisse gehen aus der aktuellen Honoraruntersuchung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. hervor. Grundlage der Untersuchung ist eine Marktbefragung von Dezember 2005 bis Februar 2006, an der sich 321 Beratungsgesellschaften (davon 34% Mitglieder des Verbandes) in Deutschland beteiligt haben.
Die höchsten Preissteigerungen konnten mit fünf Prozent die Einzelberater und die Beratungsfirmen mit bis zu einer Million Euro Umsatz erzielen. Auch die größeren Marktteilnehmer mit mehr als fünf Mio. Euro Umsatz weisen ein Plus von 4,3 Prozent auf. Bei den Beratungsgesellschaften mit einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Umsatz blieb die Honorarhöhe konstant.
© HAUFE MEDIENGRUPPE 2006
Diese Honorarsätze haben sich in den letzten fünf Jahren um ca. 10% erhöht. Wenn man diesem Bericht glauben darf, dann haben wir von der SRP jetzt ein Problem: Wir sind offensichtlich doch viel zu preiswert. Macht uns das jetzt zu schlechteren Beratern? Gegenüber dem Durchschnitt verlangen wir ja deutlich weniger. Und das nicht nur durch unsere Jubiläums-Vorteile.
Wir haben uns entschlossen, dennoch bei unseren niedrigeren Honorarsätzen zu bleiben. Wir glauben nicht, dass wir dadurch schlechtere Berater sind.
1. Betriebsanalyse / Due Diligence / Risikoanalyse
Normalerweise setzen wir hierfür eine Dauer von ein bis zwei Tagen à je
8 Stunden an (Festpreis). Ggf. kann daran noch ein Ergänzungstag angeschlossen
werden.
2. Betriebsberatung mit Fördermitteln aus dem Bundeshaushaltsplan
des BMW
Dauer zwischen zwei und vier Tagen (gleicher Tages-Festpreis wie Betriebsanalyse)
ggf. Fördergelder bis zu EURO 1.500,-- möglich.
3. Beratung
Abrechnung nach Aufwand -
25 Stunden bzw. 3 Tage = Mindestanzahl
3.1 Beratungszeit 25 bis 50 Stunden : normaler SRP-Stunden-
bzw. Tagessatz
3.2 Beratungszeit > 50 Stunden: 10
% Preisreduzierung auf die normalen Stunden-/Tagessätze
(ab Erreichen dieser Beratungszeit)
3.3 Beratungszeit > 100 Stunden: 16,7 % Preisreduzierung auf die normalen
Stunden-/
Tagessätze (ab Erreichen dieser Beratungszeit)
4. Interimsmanagement Normalvereinbarung
(zwölf Wochen = Mindestzeit)
Erfolgsvereinbarung
(zwölf Wochen = Mindestzeit)
Für das Management auf Zeit (Interimsmanagement) unterstellen wir einen
längeren Zeitraum. Daher haben wir dafür unsere Honorarsätze
in der Nähe der Kosten für einen guten, fest angestellten Mitarbeiter
angesiedelt. Unsere Auftragsgeber bekommen also einen fertigen, fast ohne Einarbeitszeit
tätigen, Manager zu vergleichbaren Kosten eines eigenen Mitarbeiters, ohne
sich diesbezüglich lange und fest binden zu müssen.
4.1 Normalvereinbarung > 33
% Preisreduzierung auf die normalen Stunden-/Tagessätze
(über die gesamte Beratungszeit)
4.2 Erfolgsvereinbarung (Grundhonorar) > 45
% Preisreduzierung auf die normalen Stunden-/Tagessätze
(über die gesamte Beratungszeit)
Erfolgsvereinbarung heißt: nur bei vorher definiertem
Erfolg werden zusätzliche Prämien berechnet - dennoch bleibt
auch dann das Gesamthonorar noch knapp 17 % unter den normalen Beratungs-Tagessätzen.
5. Franchise-System-Honorierung
Als „Repräsentant unserer Kunden" sind wir nicht nur ausführende Agentur, sondern gestalten den Suchprozess aktiv und erfolgsorientiert mit. Deshalb kommt der Kunde in den Genuss unserer Beratungskompetenz und deshalb denken wir bei der Honorargestaltung durchaus erfolgsorientiert mit....
- einem Grundhonorar pro Auftrag oder Aktion von ca. 20 %
- einem Teilerfolgshonorar, das sich an gemeinsam zu vereinbarenden Kennzahlen bemisst. Dies können sein Anzahl Besucher der Systemzentrale, Anzahl Teilnehmer an Präsentationen, Vorverträge o. ä. von ca. 20 %
- dem Erfolgshonorar bei Vertragsabschluß von ca. 60 %
Für den Klienten entstehen darüber hinaus, falls überhaupt notwendig, nur noch die anfallenden Sachkosten wie z.B. Anzeigenschaltung, Raummiete o. ä.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt entweder nach Beendigung der
Beratung, monatlich oder nach Abnahme eines (Teil) Werkes. Die Rechnungssumme
wird sofort nach Rechnungserhalt - ohne Abzug - fällig. Zu allen Honoraren wird die gesetzliche Mwst. hinzugerechnet.
Stand:
01.01.2012 - alle vorherigen Honorarlisten und Honorarerläuterungen
verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
