Bezahlung
nach Erfolg?
Sinnvoll ist es, an der praktischen
Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen mitzuarbeiten,
um konkrete Ergebnisse gemeinsam mit Ihnen zu erzielen. Denn wir wissen,
Theorie und Praxis sind nicht immer deckungsgleich – aber wir erreichen
die Übereinstimmung. Daher arbeiten
wir auch vereinzelt - und auf Wunsch - erfolgsabhängig. Das gilt für die Umsetzung von
Beratungsergebnissen genau so, wie für das gesamte Interimsmanagement.
Der BDU empfiehlt diesbezüglich ein Festhonorar, weil
nur dadurch gewährleistet ist,
dass man die Aufgabe - ohne Erfolgsdruck - in Angriff nehmen kann. Man
ist als Berater dadurch auch nicht genötigt, schnellen Erfolg auf
Kosten der Nachhaltigkeit vorweisen zu müssen. Diese Überlegungen
sind berechtigt.
Auch wenn der Bundesverband der Unternehmensberater (BDU) also davor warnt,
erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren, glauben wir, dass
sich ehrliche Arbeit auch in Erfolg messen lassen kann.
Voraussetzung für eine solche erfolgsabhängige Bezahlung sind
ganz klar beschriebene messfähige Aufgabenauflistungen und
Verantwortlichkeiten, sowie die dazu gehörigen
bzw. gewünschten Ergebnissen in den jeweiligen Zeitfenstern. Die erwarteten
Ergebnisse werden vorher gemeinsam zwischen dem Unternehmen und uns festgelegt
(Mondzahlen und Phantasiewünsche bleiben so natürlich außen
vor). Erfolgsabhängige Honorare für typische Vermittlungsleistungen (routine-mäßige Abwicklung bzw. kaufmännisch verwaltend) gehören nicht dazu.
Die Vorteile sind für beide Seiten gegeben:
-
Das Unternehmen bezahlt ein praktisches Ergebnis und keine Theorie.
-
Übertriebene Schnelligkeit, um Erfolg und Leistung zu demonstrieren, ist kontraproduktiv und somit unsinnig. Nicht die Kürze der Dienstleistung ist entscheidend, sondern das Ergebnis.
-
Weniger erfolgreiche Beratungsergebnisse bzw. nicht durchsetzbare Vorschläge sind somit auch dementsprechend geringer zu bezahlen. Luftblasen von Seiten des Beraters bedeuten auch Leere und Luft in dessen Kasse.
-
Bessere Leistung wird auch besser bezahlt.
