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Archivartikel

  • Urteil zu unseriöser Unternehmensberatung

    In einer veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 2. November 2005, 15 U 117/04) die Rechte mangelhaft beratener Unternehmen gestärkt. Demnach stellen "völlig unbrauchbare" Beratungsleistungen einen Schaden dar, der dem Vergütungsanspruch des Beraters unter Umständen unmittelbar entgegengehalten werden kann.

    Auf dieses aktuelle Urteil des OLG Düsseldorf wies der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU e.V.) hin. Die Düsseldorfer Richter präzisieren in der Entscheidung die Mindestanforderungen an eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung. Sofern diese auf die Förderrichtlinien des Bundes Bezug nehme, müsste sie sich auch an ihnen ausrichten und insbesondere einen schriftlichen Beratungsbericht beinhalten. Dazu gehörten eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten Schwachstellen, konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Es genüge nicht, die Beratungsergebnisse lediglich mündlich zu erläutern. Das OLG betont ferner, dass „bloße Leerformeln“ oder die „Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten“ als Nichtleistung gelten.

    Weiterhin bemängelte das Düsseldorfer OLG im zugrunde liegenden Fall die Leistungs- und Zufriedenheitsbestätigung, die der Unternehmer zum Abschluss der Beratung unterschrieben habe. Die Richter werten eine derartige Klausel als „nichtig“ und unzulässige Beweislastklausel. Zudem bekunden sie grundsätzliche „Bedenken“, sich überhaupt als Berater ohne sachlichen Grund die Korrektheit der Arbeiten bestätigen zu lassen: Hierfür bestehe gar kein Bedürfnis.

    Darüber hinaus entschieden die OLG-Richter, dass der beratene Unternehmer eine nachweislich mangelhafte Beratungsleistung dem Honoraranspruch unmittelbar entgegenhalten könne. Er müsse dem Berater auch nicht zwingend - wie im allgemeinen Schuldrecht üblich - eine Frist einräumen, um die Leistung nachzuholen. Eine solche Fristsetzung sei im Entscheidungsfall unter anderem deshalb entbehrlich gewesen, weil der Berater in keiner Weise eine halbwegs Richtliniengerechte Leistung erbracht habe.

    Der BDU begrüßt das Urteil ausdrücklich. Die Entscheidung setze eine Reihe von anderen Gerichtsurteilen fort, die ganz konkrete Mindestanforderungen an die Tauglichkeit von Beratungsleistungen stellen. Damit würde es unseriösen Unternehmensberatungen weiter erschwert, am Markt tätig zu sein. Das Urteil des OLG Düsseldorf kann beim BDU angefordert werden.

    Ist der EURO wirklich ein TEURO? oder... Was darf ein Pkw eigentlich kosten?

    Allerorten hört man es - ... "der Teuro ist eine Erfindung von bestimmten Interessensgruppen..., die Inflationsrate zeigt, dass durch die Einführung des Euro keine Verteuerung eingetreten ist.., die Inflationsrate ist niedrig, alles nicht so schlimm..."
    Dann taucht plötzlich der Terminus von der "gefühlten Inflation" auf - also einer Inflationsrate, die einem selbst sehr hoch vorkommt, die aber statistisch gar nicht vorhanden ist. Ja, was stimmt denn nun?

    Nehmen wir ein Produkt, das jeder kennt, dessen Preis man vielleicht auch regelmäßig beobachtet - z.B. ein Mittelklasse-Familienauto mit ca. 100 PS, fünfsitzig, gute, aber keine Luxusausstattung

    Nissan Kombi

    Ganz bewusst haben wir die Automobil-Branche heraus gesucht, die im Moment sehr viel zu klagen hat .. ob der schlechten Umsatz- und auch Absatzentwicklung.
    Verglichen werden die heutigen Preise mit Preisen aus den Jahren 1986 und 1976.
    Kaufpreis eines Mittelklasse-Kombis Mitte 1986 - incl. Mwst., Barzahlung, incl. "Preisverhandlung" : DM 21.000 - entspricht heute 10.737,-- EURO.
    Inflationsraten-Index nach statistischem Bundesamt 1986 zu 2004: 138,4: der Pkw dürfte also heute kosten: 14.860,-- Euro. Dieser im Grunde gleich ausgestattete Pkw kostet aber (1.000 Euro "Verhandlungsergebnis" abgezogen): 21.000,-- Euro. Die Differenz von 6.140,-- Euro entspricht einer inflationsbereinigten Preissteigerung von satten 41,3 Prozent!.

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass alle Fahrzeuge heute deutlich besser und sicherer sind, kann man eine solche Steigerung (die übrigens alle Pkw-Hersteller so oder ähnlich, manche auch noch viel extremer, durchgeführt haben) damit wirklich nicht mehr begründen. Mit einer solchen oder ähnlichen Argumentation müßte heute ein ganz normaler Computer (ohne Bildschirm) anstatt 700,-- Euro unanständige 6.400,-- Euro kosten. Und auch wenn man eine durchschnittliche jährliche Inflationsrate speziell bei Pkws von sagen wir 3 % zugrunde legt, wäre die inflationsbereinigte Preissteigerung immer noch bei viel zu hohen 25,3 Prozent.
    Es ist also vermutlich nicht nur die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit, die viele Menschen davon abhält (abhalten muss), in Deutschland einen neuen Pkw zu bestellen - es ist häufig auch einfach die Erkenntnis, dass die meisten Fahrzeuge heute bereits in der Anschaffung extrem überteuert sind.
    Sollte denn tatsächlich die gute alte Geschichte vom Preis, der die Nachfrage regelt, noch stimmen? Herr "Shareholdervalue", vor einiger Zeit noch Vorstandsvorsitzender aus dem Haus der Sterne, wird Ihnen ganz bestimmt etwas Anderes erzählen, denn irgend wie müssen ja die - von wem auch immer zu verantwortenden - Flops (z.B. auch in der Modellpolitik hinsichtlich des Flottenverbrauchs) ausgebügelt und natürlich auch die hohen Managergehälter wieder hereingeholt werden.
    Nein, hier waren - wenn überhaupt - in den letzten Jahren offensichtlich auch falsche Berater im Einsatz, die den wichtigen Herren "um den Mund geredet haben" . Oder gute Ratschläge wurden einfach überhört.
    Die Autoindustrie benötigt keine Hilfsgelder. Was soll denn dann der ganze Mittelstand sagen, die vielen kleinen Unternehmen, die täglich um´s Überleben kämpfen? Die wünschten sich sicherlich einmal solche Umsatzrenditen, wie sie in der Autoindustrie bis vor kurzem üblich waren.


Existenzgründung: Jeder Zweite geht schlecht vorbereitet in ein Bankgespräch

Schlecht vorbereitete Bankgespräche gefährden viele Existenzgründungen in Deutschland. Dies zeigt die Auswertung eines bundesweiten Aktionstages der Industrie- und Handelskammern (IHKs), an dem rund 3.300 Interessenten teilnahmen.

Fast die Hälfte der Existenzgründer gehen demnach mangelhaft vorbereitet in das Bankgespräch: 46 Prozent können Kreditinstituten kein ausgereiftes Geschäftskonzept vorlegen. 27 Prozent können Nachfragen zum eigenen Business-Plan nicht schlüssig beantworten.

Die Ergebnisse stimmen den DIHK bedenklich. Denn in Zeiten von Rating und Basel II komme es mehr denn je auf fundierte Business-Pläne und sicheres Auftreten beim Gespräch mit der Hausbank an. Existenzgründer müssten als seriöse und sichere Geschäftspartner auftreten. Nur so seien mögliche Finanziers davon zu überzeugen, aus den Früchten der Geschäftsidee auch den Kredit bedienen zu können. Der DIHK unterstrich, dass auch die meisten staatlichen Fördergelder bei der Hausbank beantragt werden müssen. Angehenden Existenzgründern wird geraten, im Vorfeld mit einem Berater das Bankgespräch zu üben. So ließen sich Missverständnisse in der Kommunikation und Lücken im Geschäftskonzept vermeiden.